WP 2026
Unter dem Hammer: Haus in kleinem Sauerländer Dorf wird zwangsversteigert
Westfalenpost / Lokalausgabe
12.02.2026
12.02.2026, 08:37 Uhr

Zwangsversteigerungen im Sauerland versprechen Schnäppchen – doch meistens ist Vorsicht geboten, denn hinter den vermeintlich günstigen Häusern stehen oft marode oder stark sanierungsbedürftige Immobilien, in die viel investiert werden muss. Ungewöhnlich: Unter den aktuellen Terminen am Amtsgericht Brilon ist auch eine Briloner Immobilie, die kostspielig werden dürfte. Die Details.
Garage, Einfamilienhaus: Immenhütte 10, 59929 Brilon, Wülfte
Wert: 230.000 Euro
Laut Wertgutachten handelt es sich um ein voll unterkellertes zweigeschossiges Einfamilienhaus mit Garage, Baujahr 2000. Die Wohnfläche beträgt rund 124 Quadratmeter, die Ausstattung liegt im mittleren Standard. Renovierungs- und Sanierungsmaßnahmen stehen aus.
Versteigert wird die Immobilie am Mittwoch, 11. März, 10 Uhr. Ort der Versteigerung: Amtsgericht Brilon, Hauptgebäude, Bahnhofstr. 32, 59929 Brilon, Etage 1, Sitzungssaal 109.
Sonstiges, Mehrfamilienhaus, Einfamilienhaus, diverse land- und fortwirtschaftlich genutzte Grundstücke: siehe amtliche Bekanntmachung, 34431 Marsberg, Padberg und Niedermarsberg
Versteigert werden 23 Grundstücke in der Gemarkung Padberg und Niedermarsberg, teilweise bebaut, größtenteils land-und forstwirtschaftliche Nutzflächen. Hinsichtlich der Objektbeschreibung im Einzelnen und den entsprechenden Verkehrswerte wird auf die amtliche Bekanntmachung verwiesen.
Versteigert wird die Immobilie am Mittwoch, 4. März, 9 Uhr. Ort der Versteigerung: Amtsgericht Brilon, Hauptgebäude, Bahnhofstr. 32, 59929 Brilon, Etage 1, Sitzungssaal 109.
Bieter müssen sich ausweisen können und evtl. bei Gebotsabgabe sofort mind. 10 Prozent Sicherheit vom Verkehrswert leisten (keine Barzahlung möglich). Bietvollmachten müssen notariell beglaubigt sein. Weitere Informationen zu den Terminen, den Immobilien und dem Ablauf der Versteigerung gibt es im Netz unter www.ag-brilon.nrw.de/behoerde/zvg_termine/index.php
Dass eine Immobilie zwangsversteigert wird, bedeutet nicht, dass sie nicht mehr bewohnt ist. Eine Inaugenscheinnahme oder das Betreten der Grundstücke ist somit vor der Zwangsversteigerung nicht ohne weiteres erlaubt.